FAQ – Häufig gestellte Fragen
Wann darf mein Kind der Schule fernbleiben?
Für Ihr Kind besteht eine Schulpflicht. Nur in Krankheitsfällen oder bei Beurlaubung sowie in den Ferien darf Ihr Kind der Schule fernbleiben. Als Eltern tragen Sie die Verantwortung dafür, dass Ihr Kind die Schulpflicht einhält. Die Stadt Haan und die Schulen tragen dafür Sorge, dass Ihr Kind sein Recht auf Bildung erhält.
Sollte mein Kind alleine zur Schule laufen?
Üben Sie mit Ihrem Kind den Schulweg ein und trauen Sie ihm zu, diesen nach einiger Zeit alleine zu bewältigen. Damit dies gut gelingt, – sei es zu Fuß, mit dem Rad oder öffentlichen Verkehrsmitteln -, zeigen Sie ihm den sichersten – nicht den kürzesten – Schulweg und weisen Sie Ihr Kind auf besondere Gefahren hin. Damit Ihr Kind ausreichend Zeit hat, den Schulweg ohne Eile zu schaffen, und pünktlich und entspannt in der Schule ankommt, achten Sie bitte darauf, dass Ihr Kind rechtzeitig das Haus verlässt. Im Sinne des Projektes „Sicher, fit und klimafreundlich“ sollte Ihr Kind zu Fuß zur Schule kommen.
Wann finden die Elternsprechtage statt?
Einmal im Halbjahr wird ein Elternsprechtag angeboten. Hier haben Sie die Möglichkeit, sich bei den Lehrerinnen und Lehrern Ihres Kindes über dessen Lernerfolge und sein Sozialverhalten zu informieren. Bitte nutzen Sie diese Gelegenheit im Interesse Ihres Kindes.
Wie schwer darf die Schultasche maximal sein?
Das Tragen eines Tornisters stärkt die Rückenmuskulatur und fördert die Selbstständigkeit Ihres Kindes. Achten Sie bitte darauf, nur das in die Schultasche zu packen, was am jeweiligen Schultag tatsächlich benötigt wird. Das gemeinsame Packen der Schultasche mit Ihrem Kind am Abend zuvor hilft, den nächsten Schultag vorzubereiten und lässt am Morgen mehr Zeit für ein gemeinsames Frühstück zu Hause.
Braucht mein Kind ein Frühstück?
Ein Schultag ist anstrengend. Daher sind ein ausgewogenes Frühstück vor der Schule und eine Zwischenmahlzeit in der Schule sehr wichtig. Geben Sie Ihrem Kind abwechslungsreiches Essen und ein gesundes Getränk mit in die Schule. So kann sich Ihr Kind in der Pause stärken. Packen Sie bitte nur so viel ein, wie Ihr Kind auch essen kann.
Wie melde ich mein Kind krank?
Wenn Ihr Kind krank ist und die Schule nicht besuchen kann, rufen Sie bitte am selben Tag vor Schulbeginn in der Schule an oder nutzen Sie unser Online-Formular. Bitte geben Sie Ihrem Kind eine schriftliche Entschuldigung mit, sobald Ihr Kind die Schule wieder besuchen kann. Sofern Ihr Kind nur am Sportunterricht nicht teilnehmen kann, geben Sie ihm hierfür bitte eine Entschuldigung mit.
Wann kann man vom Unterricht befreit werden?
Nur aus wichtigen Gründen kann Ihr Kind von der Teilnahme am Unterricht befreit werden. Darüber entscheidet die Schulleitung, bitte stellen Sie einen entsprechenden Antrag so früh wie möglich in schriftlicher Form. Dies gilt insbesondere bei Beurlaubungen unmittelbar vor und nach den Ferien – andernfalls drohen hohe Bußgelder.
Was ist bei einem Unfall auf dem Schulweg zu beachten?
Sollte sich Ihr Kind auf dem Schulweg oder während der Schulzeit verletzen und ärztlich behandelt werden müssen, teilen Sie dies bitte umgehend der Schule mit. Für den Fall, dass wir Sie über einen Unfall Ihres Kindes in der Schule informieren müssen, sorgen Sie bitte dafür, dass die Schule stets über Ihre aktuellen Adress- und Telefondaten verfügt, damit wir Sie jederzeit erreichen können.
Wer hilft mir bei sprachlichen Schwierigkeiten?
Wenn Sie sich in der deutschen Sprache noch nicht sicher fühlen, nehmen Sie zu den Terminen eine Person mit, die für Sie übersetzt (z. B. Verwandte oder Freunde), oder bitten Sie die Schule oder z. B. das Kreisintegrationsamt darum, einen Sprach- und Integrationslotsen zu organisieren (Link).